Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Firma Wohnraum Design – Bertram & Klein UG
(haftungsbeschränkt)


 

1. Geltungsbereich


Sämtlichen Verträgen über Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen der Fa.
Wohnraum Design (Auftragnehmer) und Ihren Auftraggebern (Kunden) liegen die
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Durch die
Auftragserteilung oder Annahme der Ware oder Leistung durch den Kunden gelten diese AGB
als anerkannt. Abweichende AGB des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.


2. Angebote & Vertragsabschluss


(1) Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und
freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewichte, Leistungsdaten und sonstige Angaben der Hersteller in
Prospekten u.a. sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

 

(2) Verträge können sowohl mündlich als auch schriftlich vereinbart werden.

 

3. Liefern & Leistungen


(1) Soweit Liefertermine nicht individuell vereinbart wurden, erfolgt die Lieferung innerhalb
von vier Wochen nach Vertragsschluss. Ist für die Leistung eine Mitwirkungspflicht des
Kunden notwendig oder eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Lieferfrist zu laufen, sobald
der Kunde diese Pflicht erfüllt hat. Im Übrigen sind angegebene Liefer- und
Leistungstermine unverbindlich.

 

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonst
unvorhersehbaren Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Lieferausfälle wegen
Materialknappheit beim Hersteller, internationale Lieferverzögerung u.a.), sind nicht vom
Auftragnehmer zu vertreten. Sie berechtigen ihn, die Lieferung bzw. Leistung unter
Berücksichtigung der Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, zeitlich
später zu erbringen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Kunden über die
Lieferverzögerung und den voraussichtlichen neuen Liefertermin zu unterrichten. Sollte die
vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Verzögerung unangemessen lange sein, so kann
jeder Vertragsteil – nach vorheriger Ankündigung und Nachfristsetzung von mindestens 2
Wochen – ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.


(3) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für
den Auftraggeber zumutbar sind.

 

4. Preise & Zuschläge


(1) Die im Kostenvoranschlag oder Angebot angegebenen Kosten sind anhand des
mutmaßlichen Aufwandes und Materialverbrauchs ermittelte Circa-Werte. Sie umfassen
nicht unvorhersehbare Mehr-Leistungen, deren Erforderlichkeit erst im Laufe der
Ausführung erkennbar wird. Der Auftragnehmer informiert den Kunden, sobald aufgrund
erforderlicher Mehraufwendungen der Kostenvoranschlag oder Angebotspreis um mehr als
30 % überschritten wird.

 

(2) Zu den Preisen lt. Angebot oder Auftrag kommt die separat ausgewiesene
Mehrwertsteuer hinzu. Diese ist im Endpreis enthalten.

 

(3) Die Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung der angebotenen Leistungen und/oder
Lieferungen. Werden Liefer- und Leistungsfristen von mehr als vier Monaten nach
Vertragsabschluss vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach deren Ablauf
Verhandlungen über neue Preisvereinbarung zu verlangen.

 

(4) Fordert der Kunde die Erbringung von Arbeitsleistung vor 8 Uhr und nach 18 Uhr, bzw. an
Sonn- und Feiertagen, ist auf den vereinbarten Stundenlohn ein Zuschlag von 50% zu zahlen.

 

(5) Notwendige Park- oder Stellplatzkosten für die Dauer der Anlieferung oder
Leistungserbringung werden dem Kunden gegen Belegnachweis in tatsächlicher Höhe in
Rechnung gestellt.


5. Zahlungsbedingungen, Anzahlungen, Verzugskosten


(1) Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Kunden in Höhe von 30 % des
Auftragswertes fällig. Bei der Rechnungsstellung werden geleistete Anzahlung mit dem auf
die berechnete (Teil-)Leistung entfallenden Anteil angerechnet.

 

(2) Die Kosten für Lieferungen und Leistungen sind bei erfolgter Annahme oder
Abnahmefiktion direkt fällig per Kartenzahlung (EC-Cash), soweit nicht schriftlich etwas
anderes vereinbart ist. Maßgeblich für die Zahlungsfrist ist der Tag der Barzahlung bzw.
Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der
Kunde automatisch in Zahlungsverzug.

 

(3) Während des Zahlungsverzugs schuldet der Kunde dem Auftragnehmer – wenn er
Verbraucher ist – Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, sonst in Höhe von 9
Prozentpunkten, über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens sind für den Auftragnehmer nicht ausgeschlossen.

 

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit rechtskräftig festgestellten
oder unbestrittenen Gegenforderungen berechtigt.

 

(5) Wesentliche Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen den
Auftragnehmer, weitere Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

6. Lieferung & Ausführung


(1) Beim Anliefern wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude
heranfahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen
erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, können gesondert
berechnet werden. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind vom Kunden
mechanische Transportmittel bereitzustellen oder gegen Aufpreis wie im Angebot in
Rechnung gestellt.


(2) Wird die Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten
Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die
entsprechenden Kosten (z.B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.

 

(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Lieferproblemen bei
Vorlieferanten verlängern vereinbarte Termine entsprechend.

 

7. Abnahme


Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsleistung nach ihrer Fertigstellung abzunehmen. Das
gilt auch für in sich abgeschlossene Teillieferungen oder -Leistungen. Wegen unwesentlicher
Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der
Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist von
mindestens 6 Werktagen aufgefordert und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser
Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (Abnahmefiktion).


8. Gewährleistung & Verjährung


(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.


(2) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb
von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich zu melden.


(3) Für natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung
wird keine Haftung übernommen.


(4) Geringfügige Abweichungen bei Holzoberflächen (Farbe, Maserung) und Textilien
(Struktur, Farbe) stellen keine Mängel dar.


9. Eigentumsvorbehalt


(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer gegenüber dem Kunden
zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der
Kunde darf über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht verfügen, insbesondere
diese nicht veräußern, verschenken, verpfänden oder nicht zur Sicherheit übereignen.
Erfolgt die vertragliche Lieferung bzw. Leistung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen
Geschäftsbetrieb, so dürfen die Waren im Rahmen einer ordnungsgemäßen
Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des
Kunden gegen den Erwerber aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer
abgetreten.

 

(2) Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen
Forderungen an den Kunden um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des
Kunden zur Freigabe der Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch ausreichend zu versichern. Ggf. tritt er die
Versicherungsansprüche in Höhe des Warenwertes bzw. in Höhe der noch offenen
Forderungen an den Auftragnehmer ab. Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware
erfolgen stets für den Auftragnehmer als Hersteller. Erlischt das (Mit-)Eigentum des
Auftragnehmers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit) Eigentum
des Kunden an der einheitlichen Sache anteilsmäßig (Rechnungswert) auf den
Auftragnehmer übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum des Auftragnehmers
unentgeltlich. Bei Zugriff Dritter, z.B. Gerichtsvollzieher, ist der Kunde verpflichtet, auf das
(Mit-) Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu
benachrichtigen.

 

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder
ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer, liegt
kein Rücktritt vom Vertrag.

 

10. Haftung & Gerichtsstand


(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die aufgrund falscher oder ungenauer
Angaben in Unterlagen, Zeichnungen und Mustern entstanden sind, die der Kunde
eingereicht oder vorgelegt hat.

 

(2) Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

(3) Der Haftungsausschluss gem. (2) gilt nicht für vertragstypisch vorhersehbarer Schäden
aus der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Er gilt auch nicht bei
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

(4) Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Idar-Oberstein.

 

11. Datenschutz & Urheberrechte


(1) Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften gespeichert und vertraulich behandelt.

 

(2) Das Urheberrecht an den vom Auftragnehmer erstellten Kostenvoranschlägen,
Firmenlogos, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen bleiben vorbehalten. Derartige
Unterlagen dürfen – auch nach Bezahlung – ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder
vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

 

(3) Sollten Bild & sonstige Materialien von Kunden oder anderen Firmen welche
Genehmigungen wir nicht haben oder Widerrufen wird, bitten wir Sie uns eine E-Mail
zuzusenden und wir werden innerhalb 4 Wochen diese Offline nehmen. Der Rechtsweg ohne
vorherige E-Mail sowie Unterlassungsklagen sind ausgeschlossen.

 

12. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine dem Zweck
der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung, die die Parteien getroffen hätten, wenn
sie der Unwirksamkeit der Bestimmungen kundig gewesen wären.

 

13. Stand

 

1 Oktober 2025